Dekret betreffend die Juden, die keinen festen Familiennamen und Vornamen haben, 20.07.1808, JMS 2259.
Ruth Kornfeld, Portrait
Johannes Czakai, Porträt zVg
Königlicher Patentbrief zu einem Dekret der Nationalversammlung bezüglich des Abschaffung der Sonderabgaben für Juden, 07.08.1790, JMS 2259.2.4
Königlicher Patentbrief zu einem Dekret der Nationalversammlung bezüglich des Schutzes der Juden im Elsass und in den anderen Provinzen,16.04.1790, JMS 2259.2.3
Königlicher Patentbrief zu einem Dekret der Nationalversammlung bezüglich des Bürgerrechts für sefardische Juden , 1790, JMS 2259.2.2
«Sein Ziel war es, Juden an die nichtjüdische Bevölkerung anzunähern»
Ein Dekret, eine Schenkung und vier Fragen zu jüdischen Nachnamen
Ruth Kornfeld (sel. A., Zürich) hat dem Jüdischen Museum der Schweiz einen Teil ihrer Sammlung von Dekreten, Eidesformeln und Bekanntmachungen aus dem 16. bis 19. Jahrhundert geschenkt, die den rechtlichen Status von Jüdinnen und Juden behandeln. Darunter befindet sich ein französisches Dekret aus dem Jahr 1808, das die Wahl von Familiennamen für Jüdinnen und Juden regelt. Im Interview mit der Museumsdirektorin Dr. Naomi Lubrich erläutert der Historiker Dr. Johannes Czakai (Jerusalem), warum in dieser Zeit europaweit Nachnamen vergeben wurden, welche Wortschöpfungen dabei entstanden sind und wie es dazu kam, dass zahlreiche jüdische Einwohner Galiziens Schweizer Flurnamen erhielten.
Naomi Lubrich: Lieber Herr Czakai, seit wann gibt es jüdische Nachnamen?
Johannes Czakai: In einigen Familien gab es sie bereits seit dem Mittelalter. Der Grossteil der Jüdinnen und Juden hingegen trug bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keine Nachnamen. Mit der Modernisierung der europäischen Staaten änderte sich das, und zwar überall anders: Im Habsburgerreich reformierte Kaiser Joseph II. in den 1780er-Jahren die Judengesetzgebung. Zur Verbesserung der Verwaltung und des Steuersystems schrieb er den Juden voneinander unterscheidbare, erbliche Familiennamen vor, um sie namentlich identifizieren zu können. Ein anderer Grund war die Vorstellung, dass die jiddische Sprache einer kulturellen «Verbesserung» der jüdischen Bevölkerung im Wege stünde. Und ein Mittel dazu – zumindest in der österreichischen Provinz Galizien – war die Vorgabe, die Namen mussten deutsch sein.
In anderen Regionen gab es allerdings andere Prioritäten. Als Frankreich 1808 seinen jüdischen Bürgern vorschrieb, feste Familiennamen anzunehmen, geschah dies mit dem hehren Ziel der bürgerlichen Emanzipation und dem Abbau religiöser Schranken. Aus der Sicht der napoleonischen Gesetzgebung sollten sich Juden nicht mehr durch ihre Namen von Nichtjuden unterscheiden. Nach dem Vorbild Frankreichs erliessen auch die Rheinbundstaaten ähnliche Verordnungen – im der Schweiz benachbarten Grossherzogtum Baden etwa 1809. Manche Staaten hingegen erliessen erst Jahrzehnte später eine Nachnamenspflicht für Juden, während es manche Länder nie taten. In der Schweiz gab es meines Wissens nie eine solche Verordnung. Wir sehen also grosse regionale Unterschiede, die sich auch auf die Art der Durchführung auswirkte.
NL: Wer entschied, wer welchen Nachnamen erhalten sollte?
JC: Auch das unterschied sich von Region zu Region. Zunächst einmal ist in den meisten Verordnungen – von Frankreich über Baden, Westphalen, Bayern, Preussen, Österreich bis nach Russland – davon die Rede, dass Juden ihre Namen selbst wählen sollten. Und wenn man sich die Ergebnisse in den einzelnen Ländern ansieht, ist das auch zu einem grossen Teil geschehen. Besonders im deutschsprachigen Raum, wo sich das Westjiddische und das Deutsche sehr nah sind, kann man davon ausgehen, dass es für Juden kein grosses linguistisches Problem darstellte, einen deutschen Namen anzunehmen. Oft waren das im Jiddischen gebräuchliche Vornamen wie Hirsch, Meyer und Wolff, Ortsnamen wie Bamberger und Landau oder Hausnamen wie Adler und Stern. Einige davon, wie Dreifuss, Einstein oder Oppenheimer, waren schon lange vor den Namensverordnungen in Gebrauch. Andere Namen sind neue Kreationen, wie Blumenthal, Löwenstein und Rosenberg. Andererseits lässt sich nachweisen, dass einige neu gewählte Namen von nichtjüdischen Beamten abgelehnt wurden. Meistens ging es dabei darum, keine Ortsnamen als Familiennamen zu wählen, weil diese zu sehr «jüdisch» wirken könnten.
Komplizierter war es in der Habsburgermonarchie. In Galizien führten die Namensverordnungen dazu, dass hunderttausende jiddischsprachige Juden mehrheitlich deutsche Familiennamen führten, wie Brenner, Friedmann, Neumann, Rosenberg, Singer und Weiss. Im Gegensatz zum deutschen Sprachraum war das sicherlich nicht der Ausdruck patriotischer Gesinnung, sondern ganz klar ein Zeichen dafür, dass die meisten dieser Namen von deutschsprachigen Beamten erfunden wurden. Tatsächlich waren sie dazu gesetzlich autorisiert. Zwar mit der Einschränkung, dass das jüdische Familienoberhaupt zunächst selbst wählen durfte, aber in der Realität kam es sicher häufig vor, dass die Beamten schlichtweg alle Namen im Ort selbst erfanden. Eine vielfach verbreitete These ist, dass die meisten dieser Namen Spottnamen waren, aber sie lässt sich nicht halten. Zwar kamen tatsächlich absurde bis gehässige Namenskreationen vor – wie Affengesicht, Goldschaum und Schlangenkopf –, die auf eine hämische oder gar judenfeindliche Einstellung der Beamten schliessen lassen. Doch der Grossteil scheint lediglich nach deutschen Substantiven und Adjektiven gebildet worden zu sein, ohne die Intention, die Träger zu stigmatisieren.
NL: Zum Ende des 18. Jahrhunderts erhielten gewisse ostjüdische Familien Ortsnamen aus der Schweiz und Süddeutschland. Welche waren das, und was ist Ihre These, warum?
CZ: Aus Sicht der jüdischen Geschichte der Schweiz sind die jüdischen Familiennamen Appenzeller, Berner, Endinger, Klingenau, Lenzburger, Zürcher und Zurgilgen interessant und rätselhaft, denn die Familien lebten nicht in der Schweiz oder in Süddeutschland, sondern über tausend Kilometer entfernt in der Bukowina, einem Teil der früheren österreichischen Provinz Galizien. Da nichts über eine damalige Migration von Jüdinnen und Juden vom Hochrhein nach Osteuropa bekannt ist, haben mich diese Namen aufhorchen und weiter nachforschen lassen. Schliesslich fand ich heraus, dass Johann Fidelis Erggelet, der österreichische Beamte, der 1786 die Verordnung unterschrieb, dass die jüdischen Familien der Bukowina feste Familiennamen annehmen sollten, ursprünglich aus Waldshut stammte. Die neuen Namen in der Bukowina gleichen mit verblüffender Kontinuität Orten, Personen, ja selbst nur Einheimischen bekannten Flurnamen aus der Grenzstadt am Rhein, wie Liedermat, Rohalden und Schmiedenauer. All das weist deutlich darauf hin, dass sie von jemandem vergeben worden sein müssen, der aus dieser Region kam – und das war Erggelet. Meine These geht so weit, dass er diese Namen nicht vergab, um Juden lächerlich zu machen oder sie zu stigmatisieren, sondern im Gegenteil: Er war ein typischer österreichischer Beamter der josephinischen Aufklärungszeit, und sein Ziel war es, Juden mithilfe seiner Meinung nach «normaler» Namen an die nichtjüdische Bevölkerung anzunähern und kulturelle Schranken abzubauen. Allerdings bedachte er nicht, dass die nichtjüdische Bevölkerung der Bukowina in erster Linie rumänische oder ukrainische Namen hatte und die süddeutschen Namen vieler Jüdinnen und Juden im Verlauf nationaler Aufladungen des 19. Jahrhunderts doch zu einem Symbol kultureller Trennung werden sollten.
NL: Lieber Herr Czakai, vielen Dank für Ihren Einblick in die Vergabe jüdischer Nachnamen!
JC: Mithilfe von Namen lässt sich eine faszinierende Zeit der jüdischen Geschichte besser verstehen; doch wir wissen noch viel zu wenig. Nach wie vor ist nicht klar, wie gross die Zustimmung oder Ablehnung gegenüber von oben verordneten Namen war. In einigen Fällen wissen wir, dass emanzipierte Juden im deutschsprachigen Raum begeistert auf die Namensverordnungen reagierten, weil sie meinten, dass der bürgerliche Name ein weiterer Schritt zu gleichen Rechten sei. In Hamburg beispielsweise baten die Gemeindevorsteher die Stadtverwaltung darum, feste Namen annehmen zu dürfen. Doch wir haben keine Selbstzeugnisse von den Menschen, die um 1800 neue Familiennamen annahmen. Daher können wir meist nur mutmassen, ob sie ihre Namen selbst wählten, dazu gezwungen wurden und was sie generell über die neuen Namen dachten. War Jiddisch sprechenden Menschen überhaupt die genaue Bedeutung des deutschen Nachnamens bewusst? Hiess jemand mit dem Namen Seidentuch so, weil er mit solchen handelte oder war der Begriff willkürlich gewählt? Wollte jemand mit dem Namen Schiller wirklich seine Verehrung für den grossen Dichter ausdrücken? All das kann man nicht pauschal beantworten und es lässt sich nur in der genauen biografischen Betrachtung von Einzelfällen klären.
Darüber hinaus frage ich mich, inwiefern stereotype Bilder vom «jüdischen» Namen bis heute überlebt haben. Namen können, wie andere Attribute auch, antisemitische Codes transportieren und eine Person als vermeintlich «jüdisch» markieren. So etwa bei antisemitischen Verschwörungserzählungen, bei denen von der angeblichen Macht «der Rothschilds» fantasiert wird, deren jüdische Herkunft nicht mehr genannt werden muss, aber aufgrund des Namens, der aus der Frankfurter Judengasse stammt, immer mitschwingt. Die meisten Menschen sind sich dieser Verbindung möglicherweise nicht einmal bewusst. Es wäre wichtig und spannend zugleich, diese Wahrnehmung genauer zu untersuchen und zu fragen, wie sie sich das Stereotyp des «jüdischen» Namens seit dem 19. Jahrhundert gewandelt hat und bis heute in Witzen, Büchern und Filmen fortwirkt.
NL: Lieber Herr Czakai, vielen Dank für Ihren Einblick in die jüdische Onomastik!
verfasst am 29.05.2026

Vortrag von Edwin Seroussi
Dienstag, 23.06.2026
20:15 Uhr






